Donnerstag, 19. Januar 2012

Dichtheitsprüfung - Prüfpflicht soll aufgehoben werden

Eigenheimbesitzer können aufatmen: Bei der heftig umstrittenen Dichtheitsprüfung von Abwasserrohren rücken SPD und Grüne von ihrem rigiden Ansatz einer engmaschigen Kontrolle ab. Bereits in der nächsten Woche soll der Landtag einen Gesetzentwurf beraten, der die Prüfpflicht für Wohnhäuser bis 2015 aufhebt. Stattdessen sollen neue Vorgaben in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Aus der Dichtheitsprüfung wird eine Funktionsprüfung.

Kern der Neuregelung wird sein, dass für Wohnhäuser mit einem Nutzwasserverbrauch über 200 Kubikmetern im Jahr bis 2020 und danach alle 20 Jahre eine Kanalprüfung vorgeschrieben ist. Bei Einfamilienhäusern mit gewöhnlich geringerem Verbrauch soll diese Frist länger laufen. In der Koalition wurde gestern verschiedene Modelle diskutiert - über eine Frist von 30 Jahren ebenso wie über eine Streichung der Fristen.

Für Einfamilienhäuser soll es nur noch bei schwerwiegenden Rohrschäden einen Reparatur-zwang geben. Keine Ausnahme hingegen wird es in Wasserschutzgebieten geben, dort bleibt die Prüfpflicht bis 2015 unverändert bestehen. Gleiches gilt für Gewerbebetriebe. Bei Neubauten bleibt eine Druckprüfung verpflichtend, die Durchflussprüfung soll aber zertifiziert werden.

Die grundsätzliche Prüfpflicht bleibt durch die Vorgaben des Bundesgesetzes bestehen. Mit der Gesetzesänderung erhalten die Gemeinden allerdings die Option, die Kontrolle von öffentlichen und privaten Kanälen selbst durchzuführen und die Kosten über die Gebührenordnung abzurechnen.

Die lüdinghauser CDU hatte in der Vergangenheit bereits zur Diskussion gestellt, ob die örtliche Satzung zunächst nicht ausgesetzt und auf eine Prüfung bis auf weiteres verzichtet werden sollte. Dies wurde als notwendig erachtet, da bisher unklar war, ob die landesgesetzliche Verpflichtung in ihrer bisherigen Form beibehalten wird. Hier hat die CDU vor Ort die Zeichen der Zeit erkannt und im Interesse der Bürger richtig gehandelt.

Wo Kostenvorteile dadurch erzielt werden können, dass die Überprüfung gemeinsam mit dem städtischen Kanalnetz durchgeführt werden kann, soll dies ermöglicht werden. Auch die Frage, ob in noch „jungen“ Baugebieten eine Prüfung bereits heute erforderlich ist, ist durch die Verwaltung zu beantworten.

Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger in Lüdinghausen sind auf jeden Fall zu vermeiden.

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen